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Bestattung im Wandel der Zeit

Über viele Jahrhunderte haben sich in Deutschland die aus alter Tradition gewachsenen Bestattungsgepflogenheiten bis zur Jahrtausendwende kaum geändert. Man kann nicht genau sagen, seit wann der Mensch seine Toten bestattet. Die ältesten nachweisbaren Gräber wurden in Höhlen gefunden und stammen aus der Zeit um ca. 150.000 v. Christus.

In den Zeiten der Großfamilien, in die man hineingeboren wurde und in deren Obhut und Pflege man meist auch starb, fielen den Familienmitgliedern weitaus mehr Aufgaben bei der Bestattung eines Angehörigen zu, als dies heute der Fall ist.

Altersheime waren nur wenigen Begüterten vorbehalten, Krankenhäuser in erster Linie für Kranke da. Gestorben wurde zu Hause, umgeben von Familienangehörigen, und dort verblieb man auch, zumindest in ländlichen Gebieten, bis zum Tag der Beisetzung. Die Glocke der Kirche läutete beim Tod, Nachbarn und Freunde kamen, um Abschied zu nehmen oder die Totenwache zu halten.

Seit Menschengedenken sind Art und Weise der Bestattung einem ständigen Wandel unterworfen, der sich jeweils den menschlichen Sitten und Gewohnheiten, den klimatischen Gegebenheiten und den damit zur Verfügung stehenden Materialien und der Umwelt anpasste.

So gab es in Australien und Sibirien Bestattungen auf Bäumen, vermutlich, um die Verstorbenen vor wilden Tieren zu schützen oder sie dem Himmel näher zu bringen.

Bei seefahrenden Völkern war die Seebestattung oft die einzige und würdige Bestattungsmöglichkeit während der langen Seereisen.

Der Brauch, die Verstorbenen in Tüchern zu beerdigen, hängt mit dem Holzmangel in den Gegenden zusammen, in denen dies üblich ist.

Die oft reichlichen Beigaben von Schmuck oder Lebensmitteln in alten Grabstätten, wie bei den Pyramiden der Ägypter oder auch in den Hünengräbern im nördlichen Europa, zeugen immer vom Glauben an ein geistiges oder leibliches Weiterleben nach dem Tode.

Durch die Völkerwanderungen und die heutige wachsende Mobilität der Menschen vermischen sich Sitten und Bräuche und so ist deren eigentlicher Ursprung heutzutage oft nur sehr schwer einem bestimmten Volk oder einem Landstrich zuzuordnen.

Diesem Wandel der Zeit wollen wir mit der folgenden Betrachtung über die Bestattungsarten und die Rechtslage gerecht werden.

Die Veränderung der Gesellschaft lässt sich immer an ihren Ritualen ablesen, an der Art, wie Geburtstage, Hochzeiten und Jubiläen gefeiert werden, aber auch, wie die Menschen mit der Bestattung umgehen. Lange Zeit galt eine repräsentative Erdbestattung im Grab der Familie als Standard, doch für immer mehr Menschen sieht die letzte Ruhestätte durchaus anders aus.

Fast die Hälfte aller Bestattungen in Deutschland sind inzwischen nicht mehr Erd-, sondern Feuerbestattungen, was besonders im Osten und im Norden sehr verbreitet war und ist. Im traditionell eher katholisch geprägten Süden blieb es überwiegend bei Erdbestattungen, zumal auch erst im Jahre 1964 von der katholischen Kirche das Feuerbestattungsverbot aufgehoben wurde.Heute hat keine der großen Konfessionen mehr Einwände gegen die Urnenbestattung.

Kommunale Friedhöfe warben sogar in den letzten Jahrzehnten verstärkt für Urnenbeisetzungen und sind dabei auch durchaus eigene Wege zu neuen Lösungen gegangen (z. B. mit Urnenwänden, auch Kolumbarien genannt, oder Urnenkammern).

Allerdings hat sich die ursprüngliche Befürchtung der langsam kommenden Platznot als unbegründet herausgestellt, da sich ja die Lebensumstände auch gewandelt haben, die Familien heute mobiler und kleiner werden und weiter entfernt voneinander wohnen. Somit geht der Trend weg vom aufwendig gestalteten großen Familiengrab hin zum kleinen, vor allem aber pflegeleichten Grab.

Insgesamt beobachten Experten wie der Volkskundeprofessor Norbert Fischer einen Trend zu individualisierten Formen der Bestattung: Grabsteine werden ganz bewusst ausgewählt und gestaltet. Immer mehr Menschen wollen auch naturnah, zum Beispiel unter Bäumen, ihre letzte Ruhe finden.

Die Bestatter und Friedhofsverwaltungen sind inzwischen darauf eingestellt und vermitteln entsprechende Angebote, nicht zuletzt, um eine würdige Bestattungskultur zu fördern.

Bisher gilt in Deutschland die FRIEDHOFSPFLICHT, d. h., die sterblichen Überreste müssen auf einem Friedhof beigesetzt werden, was zuweilen auch durch eine Einäscherung im Ausland umgangen wird, da Länder wie Holland, die Schweiz oder Tschechien die Bestimmungen der Friedhofspflicht wesentlich liberaler handhaben. Experten wie Norbert Fischer gehen davon aus, dass die Friedhofspflicht in Deutschland über kurz oder lang fallen wird. Dann sind auch Begräbnisse außerhalb der Friedhofsmauern möglich oder eben das Aufbewahren der Urnen zu Hause.

Allerdings ist eine derartige Liberalisierung auch mit Fragen verbunden, die es wert sind, einmal erörtert zu werden.

Mit dem Ende der Friedhofspflicht entfiele die Garantie für einen pietätvollen Umgang mit den Verstorbenen. Wenn Urnen zu Hause aufbewahrt würden, entstünde eventuell das Problem, was bei einem Streit zwischen den Angehörigen oder nach deren Ableben mit der Urne passieren soll.

Also hat der Friedhof als Ort der Trauer nach wie vor seine Berechtigung und seine Bedeutung für die Gesellschaft.