im Trauerfall

Schritt für Schritt erklärt

Wenn ein lieb gewonnener Mensch von uns gegangen ist, fällt es schwer, einen klaren Gedanken zu fassen. Umso wichtiger ist es, dass Sie vorbereitet sind und wissen, was als Erstes zu tun ist: Wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder an den medizinischen Notdienst unter 116 117, wenn Sie Ihren Hausarzt nicht erreichen können. Nur ein Arzt darf den Totenschein ausstellen, den wir für alle weiteren Schritte benötigen.

Im Anschluss daran erreichen Sie uns rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen, unter den beiden Nummern:

Tel. 05245–85 86 87   Tel. 0171 – 4372300

Benötigte Unterlagen

Für unser erstes Gespräch benötigen wir einige Unterlagen. Wir helfen Ihnen gerne, wenn einige Dokumente nicht vorliegen.

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Familienbuch bzw. Heiratsurkunde
  • bei Ledigen die Geburtsurkunde
  • bei Geschiedenen das Scheidungsurteil
  • bei verwitweten Verstorbenen die Sterbeurkunde des Ehepartners
  • letzte Rentenerhöhungsmitteilung (Rentenanpassungsbescheid)
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Sterbegeld- oder Lebensversicherungspolicen
  • Grabbrief oder Graburkunde (wenn ein Familiengrab vorhanden ist)