Erbrecht/Testament

Worauf beim Testament zu achten ist

Wenn Sie einer bestimmten Person außerhalb der gesetzlichen Erbrangfolge etwas vermachen wollen, benötigen Sie ein Testament. Damit es rechtlich wirksam ist, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Das Testament muss handschriftlich verfasst werden.
  • Es muss mit dem vollständigen Namen unterzeichnet werden.
  • Es muss Ort und Datum enthalten.

Um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, sich von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten zu lassen.

Gesetzlich festgelegte Erbrangfolge

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt die Rangfolge der Erben fest und gliedert sie dementsprechend in unterschiedliche Ordnungen:

1. Ordnung: 
Kinder, uneheliche Kinder, Enkel, Urenkel

2. Ordnung: 
Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten

3. Ordnung: 
Großeltern, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen

Für den Ehepartner gelten spezielle Rechte.

Bitte beachten Sie:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.