Verfügungen
Vorausdenken erleichtert
Wer sich zu Lebzeiten Gedanken macht und wichtige Verfügungen erteilt, schafft für sich selbst, seine Angehörigen und auch für die Ärzte Klarheit. Außerdem können Sie mit bestimmten Verfügungen dafür sorgen, dass Sie bis zum Schluss und darüber hinaus selbstbestimmt bleiben.
Wozu die Patientenverfügung dient
Sollten Sie zum Beispiel durch eine Krankheit oder einen Unfall nicht mehr in der Lage sein, Ihren eigenen Willen zu äußern, kommt die Patientenverfügung zum Tragen. Damit legen Sie fest, welche Behandlungen Sie ablehnen und welche nicht. Für Ärzte und Pflegepersonal ist die Patientenverfügung bindend. Für den Fall der Fälle muss die Verfügung allerdings vorliegen. Damit niemand Ihre persönlichen Unterlagen durchsuchen muss, kann die Patientenverfügung seit dem 1. Januar 2023 im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) hinterlegt werden. Da Ärzte auf das ZVR zugreifen können, haben sie Ihre Verfügung schnellstmöglich zur Hand.
Bundesnotarkammer (ZVR)
In der Vergangenheit war bei Verheirateten nicht automatisch der Ehepartner der Bevollmächtigte. Das hat sich Anfang 2023 geändert. Nach dem Notvertretungsrecht dürfen Verheiratete und eingetragene Lebenspartner in medizinischen Notsituationen für den Partner entscheiden. Das gilt jedoch nur für gesundheitliche Belange und auch nur für die Dauer von sechs Monaten. Weitere Informationen zur Patientenverfügung finden Sie auch hier:
Organspende – das Für und Wider
In der Vergangenheit war die Organspende immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Manche Menschen lehnen sie ab, andere befürworten sie. Am Ende ist es eine persönliche Entscheidung, ob man nach dem eigenen Tod Organe spenden möchte. Moralische oder religiöse Gründen können dagegensprechen. Fakt ist aber auch, dass die Organspende das Leben leidender Menschen verbessert oder gar verlängert. Ausführliche Informationen zur Organspende hält die Webseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bereit. Hier können Sie den kostenlosen Organspendeausweis herunterladen oder sich direkt im Organspender-Register registrieren lassen. Übrigens: Auf dem Ausweis können Sie auch die Organe angeben, die Sie nicht spenden wollen.
Dafür wird die Vorsorgevollmacht benötigt
Während sich die Patientenverfügung und das Notvertretungsrecht nur auf medizinische Angelegenheiten beziehen, benötigen Sie auch jemanden, der in Ihrem Namen handelt, wenn Sie Ihren eigenen Willen nicht mehr äußern können. Wer das ist und in welchem Umfang er für Sie handeln darf, wird in der Vorsorgevollmacht festgehalten. Die Vollmachten, die Sie mit dieser Verfügung erteilen, reichen von Bankgeschäften bis hin zum Umzug in ein Pflegeheim. Sie sollten also gut überlegen, wem Sie Ihr Leben anvertrauen. Fest steht, dass Sie mit einer Vorsorgevollmacht verhindern, dass jemand Fremdes in Ihrem Namen tätig wird. Weitere Informationen zur Patientenverfügung finden Sie auch hier: